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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Präger Schlauchtechnik GmbH

§ 1 Präambel

Präger Schlauchtechnik GmbH, Hauptstraße 57, 91610 Insingen, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Harald Präger (nachfolgend „Verkäufer“ genannt), bietet unter https://praeger-schlauchtechnik.de/ in Form eines Onlineshops unter anderem Schläuche, Kupplungen und Armaturen zum Kauf an.

Die nachfolgenden Regelungen sollen das Rechtsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem jeweiligen Kunden so weit und gut wie möglich und insbesondere verständlich regeln.

§ 2 Geltungsbereich, Änderung

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem jeweiligen Kunden und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.

Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber von Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, einen Nachweis des Kunden über seine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zu verlangen.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Der Verkäufer wird diesbezüglich spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden davon mitteilen und ihm diese übermitteln. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung keine Zustimmung des Kunden zu den geänderten Geschäftsbedingungen, ist der Verkäufer dazu berechtigt das jeweils betroffene Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder es zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.

Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:

individuelle Vereinbarungen

diese allgemeinen Geschäftsbedingungen

die gesetzlichen Regelungen.

§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsort

Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist der Warenverkauf durch den Verkäufer an den Kunden.

Der Kunde kann über die Website des Verkäufers eine Bestellung vornehmen. Der Kunde kann Waren auswählen und in den Warenkorblegen. Nach Eingabe aller für die Bestellung erforderlichen Daten, der Wahl einer Versand- bzw. Lieferoption und der Auswahl eines Zahlungsmittels gibt der Kunde, mit Betätigung des „Kaufen“-Buttons, das Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab.

Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Annahme der Bestellung durch den Verkäufer oder mit Lieferung der Ware zustande.

Der Vertragstext und die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden nach der Bestellung per E-Mail übersandt. Darüber hinaus können Kunden, welche ein Kundenkonto angelegt haben, ihre jeweiligen Bestellungen über das Kundenkonto jederzeit nach Vertragsschluss aufrufen.

Der Kunde hat, je nach Verfügbarkeit, die Möglichkeit zwischen verschiedenen Versand- und Lieferoptionen zu wählen.

Die Lieferfristen ergeben sich aus der Artikelbeschreibung. Lieferzeitangaben sind jedoch unverbindlich, soweit sie nicht von dem Verkäufer ausdrücklich zugesichert wurden.

Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Leistungsgegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit des Verkäufers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Verkäufer wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und diesem eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Der Verkäufer behält sich für diesen Fall vor, eine preislich und qualitativ gleichwertige Ware anzubieten, mit dem Ziel, einen neuen Vertrag über den Kauf der preislich und qualitativ gleichen Ware abzuschließen.

Der Verkäufer darf sich zur Erfüllung seiner Leistungspflichten der Hilfe Dritter bedienen.

Der Leistungsort ist grundsätzlich am Sitz des Verkäufers, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.

§ 4 Zahlungsbedingungen, Verzug

Bei Abschluss des Vertrages wird die Zahlung des Kaufpreises sofort fällig. Der Kunde hat die Möglichkeit zwischen verschiedenen Zahlungsmodalitäten zu wählen.

Alle Preisangaben im Onlineshop verstehen sich als Netto-Europreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Erfüllung der Zahlungspflicht tritt mit Gutschrift der vertraglich festgelegten Forderung auf dem Konto des Verkäufers ein.

Kunden geraten ohne weitere Erklärung seitens des Verkäufers in Verzug, wenn sie innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet haben.

Der Verkäufer ist berechtigt, für jede Mahnung pauschale Mahnkosten in Höhe von 2,50 € gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Mahnkosten bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ 5 Mitwirkungspflichten

Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen Geschäftsbedingungen.

Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen. Die Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweiligen Angebot und diesen Bedingungen. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend.

§ 6 Eigentumsvorbehalt, Gefahrübergang

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem jeweiligen Warengegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor, die bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, der Übergabe des Warengegenstands an den Kunden oder aus der gesamten Geschäftsverbindung zwischen den Parteien entstanden sind. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen zugunsten Dritter, Beschlagnahmen oder Verfügungen durch Dritte hat der Kunde auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen. Notwendige Kosten, die dem Verkäufer aufgrund einer von ihm gemäß § 771 ZPO erhobenen Klage entstehen, sind vom Kunden im Rahmen der gesetzlichen Kosten- und Gebührenvorschriften zu tragen, wenn Kostenersatz von dem Dritten nicht zu erlangen ist. Das gleiche gilt für Kosten anderer notwendiger Maßnahmen und Aufwendungen. Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand auch vor Übergang des Eigentums im ordentlichen Geschäftsgang zu verkaufen oder zu verarbeiten. In diesen Fällen gilt Folgendes: Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde an den Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktur-Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Im Falle von Miteigentum des Verkäufers umfasst die Abtretung jedoch nur einen Forderungsanteil, der dem Miteigentumsanteil des Verkäufers entspricht. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Abtretung nicht offenzulegen und die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in Rückstand gekommen ist. Unter dieser Voraussetzung bleibt der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Kunde ist zu jedem Zeitpunkt verpflichtet, den Verkäufer über die Forderungen gegen Dritte aus den Weiterverkäufen umfassend Auskunft zu erteilen.

Beim Versendungsverkauf geht die Gefahr bereits mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Unternehmer über.

§ 7 Gewährleistung, Haftung

Für etwaige Mängel stehen dem Kunden gesetzliche Gewährleistungsrechte zu, es sei denn, in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist etwas anderes bestimmt.

Die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB beträgt für neue Artikel abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

Der Kunde wird die bestellten Waren unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Waren sowie die jeweilige Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen dem Verkäufer unverzüglich mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

Mängel der Waren, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung gemäß Absatz 3 nicht feststellbar sind, müssen dem Verkäufer unverzüglich nach deren Entdeckung mitgeteilt werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt

Der Verkäufer haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet der Verkäufer nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 8 Höhere Gewalt

Der Verkäufer ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen, Epidemien und Pandemien.

§ 9 Schlussbestimmungen

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten betreffend des Vertragsverhältnisses ist der Sitz des Verkäufers. Die Befugnis des Verkäufers, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen grundsätzlich mindestens der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 19.05.2025